Unsere Qualifikationen
- Nachweisberechtigung für Standsicherheit gemäß Art. 62a Abs. 1 BayBO
- Nachweisberechtigung für Brandschutz gemäß Art. 62b Abs. 1 BayBO
- Bauvorlageberechtigung gemäß Art. 61 Abs. 2 BayBO

Sie gehört bereits seit April 2007 zur Familie und damit länger, als unser Büro überhaupt existiert. Nichts bringt sie aus der Ruhe, solange für das leibliche Wohl gesorgt ist.